Steuerberatung
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Rahmenvertrag: Beratung von entsandten Mitarbeitenden zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen im Ausland-Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von steuerlichen Beratungen im Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeitenden in das europäische Ausland und die USA. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein international tätiges Bundesunternehmen und entsendet Mitarbeitende in ca. 130 Länder weltweit. Die GIZ wird in diesem Zusammenhang steuerlich als inländische öffentliche Kasse angesehen. Bei Entsendungen in das europäische Ausland und den USA kommen keine Abkommen zur Technischen Zusammenarbeit zum Tragen. Die Mitarbeitenden werden im jeweiligen Einsatzland steuerpflichtig. Die Mitarbeitenden und die GIZ als Arbeitgeberin benötigen Unterstützung bei der Abwicklung der steuerlichen Verpflichtungen im Einsatzland (z.B. Durchführung des Lohnsteuerabzuges, ggf. auch Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Erstellung der persönlichen Einkommensteuererklärungen, Einreichen von notwendigen Anträgen und Formularen). Seit dem 1.1.2024 hat die GIZ die Nettolohnvereinbarung für die Auslandsmitarbeitenden umgesetzt. Die anfallenden Einkommensteuern im Einsatzland auf das GIZ-Gehalt werden von der GIZ übernommen und die Mitarbeitenden zahlen monatlich eine Hypotax, die sich an der deutschen Lohnsteuer orientiert. Für die in diesen Ländern eingesetzten Mitarbeitenden sind die in der Leistungsschreibung angegeben Leistungen zu erbringen, soweit diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes erforderlich sind.

Angebotsfrist:06. Mai 2025
Auftraggeber:Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Ausführungsort:Eschborn
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Rahmenvertrag: Beratung von entsandten Mitarbeitenden zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen im Ausland-Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von steuerlichen Beratungen im Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeitenden in das europäische Ausland und die USA. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist ein international tätiges Bundesunternehmen und entsendet Mitarbeitende in ca. 130 Länder weltweit. Die GIZ wird in diesem Zusammenhang steuerlich als inländische öffentliche Kasse angesehen. Bei Entsendungen in das europäische Ausland und den USA kommen keine Abkommen zur Technischen Zusammenarbeit zum Tragen. Die Mitarbeitenden werden im jeweiligen Einsatzland steuerpflichtig. Die Mitarbeitenden und die GIZ als Arbeitgeberin benötigen Unterstützung bei der Abwicklung der steuerlichen Verpflichtungen im Einsatzland (z.B. Durchführung des Lohnsteuerabzuges, ggf. auch Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Erstellung der persönlichen Einkommensteuererklärungen, Einreichen von notwendigen Anträgen und Formularen). Seit dem 1.1.2024 hat die GIZ die Nettolohnvereinbarung für die Auslandsmitarbeitenden umgesetzt. Die anfallenden Einkommensteuern im Einsatzland auf das GIZ-Gehalt werden von der GIZ übernommen und die Mitarbeitenden zahlen monatlich eine Hypotax, die sich an der deutschen Lohnsteuer orientiert. Für die in diesen Ländern eingesetzten Mitarbeitenden sind die in der Leistungsschreibung angegeben Leistungen zu erbringen, soweit diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes erforderlich sind.

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Wichtige Termine

  • Veröffentlicht:02 Apr. 2025
  • Abgabeschluss:06 Mai 2025(abgelaufen)

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