Rahmenvertrag Beratungsleistungen für freiberufliche Leistungen-Der Landkreis Hildesheim realisiert über sein Gebäudemanagement sowie sein Straßenverkehrs- und Umweltamt regelmäßig Hoch- und Tiefbauprojekte wozu Architekten- und Ingenieurleistungen sowie ergänzend gutachterliche und Beratungsleistungen vertraglich gebunden werden müssen. Darüber hinaus werden auch von anderen Fachämtern Gutachter und Berater beauftragt. Zur Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der entsprechenden Vergabeverfahren sowie auch die projektbezogene Ausgestaltung soll für den Zeitraum von 1 Jahr ein Berater beauf-tragt werden. Der Auftraggeber erhält einseitig die Option, den Vertrag einmal um 1 Jahr zu verlän-gern. Die Gesamtlaufzeit soll maximal 2 Jahre betragen.
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