Rahmenvertrag: Durchführung eines modularisierten Schulungsprogramms zur Erarbeitung von schulischen Kinder- und Jugendschutzkonzepten in zwei Losen -Mit der Änderung des Schulgesetzes im Jahr 2021 sind alle öffentlichen Berliner Schulen verpflichtet, im Rahmen des Schulprogramm ein schulisches Kinder- und Jugendschutzkonzept zu entwickeln. Schutzkonzepte beinhalten u.a. eine Potential- und Risikoanalyse, ein Leitbild, einen Verhaltenskodex und Präventionsangebote. Für die Entwicklung kann ein längerer Zeitraum erforderlich sein. Bereits bestehende schulische Schutzkonzepte sollten regelmäßig überprüft und nach Bedarf überarbeitet werden. Unter Berücksichtigung schulspezifischer Voraussetzungen sollen Schulen bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung eine bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Hierfür werden Schulungen zu den einzelnen Bestandteilen eines schulischen Kinder- und Jugendschutzkonzeptes in modularisierter Form angeboten. Durchzuführen sind in Los 1 bis zu 100 Module á 4 Stunden und in Los 2 bis zu 40 Module für das Jahr 2025.
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