Rahmenvertrag externer Datenschutzbeauftragter Initialisierung Betreuung optional
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Rahmenvertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten-Die Leistung orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und gliedert sich in die vom Auftraggeber obligatorischen Leistungsbestandteile „A. Initialisierung“ und „B.1. Betreuung“, sowie in die „B.2. optionalen Betreuungsleistungen“, deren Abruf sich der Auftraggeber für den Bedarfsfall vorbehält. In der Berechnung des Angebotspreises (Angebotspreisblatt) sind für die obligatorischen Leistungsbestandteile jeweils Pauschalpreise anzugeben und für die optionalen Betreuungsleistungen jeweils der Preis pro Stunde. ausf. Beschreibung Die Leistung orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und gliedert sich in die vom Auftraggeber obligatorischen Leistungsbestandteile „A. Initialisierung“ und „B.1. Betreuung“, sowie in die „B.2. optionalen Betreuungsleistungen“, deren Abruf sich der Auftraggeber für den Bedarfsfall vorbehält. In der Berechnung des Angebotspreises (Angebotspreisblatt) sind für die obligatorischen Leistungsbestandteile jeweils Pauschalpreise anzugeben und für die optionalen Betreuungsleistungen jeweils der Preis pro Stunde.
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