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Rahmenvertrag für Rechtsberatungsleistungen im Gesellschaftsrecht und in anderen Rechtsgebieten-Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, sucht eine Rechtsanwaltskanzlei, die das Land in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Beteiligungsverwaltung rechtlich berät. Von diesem Rahmenvertrag sollen vor allem gesellschaftsrechtliche Fragen umfasst sein, aber auch Fragen zu Rechtsgebieten, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Gesellschafter- bzw. Aktionärsstellungstellung, der Funktion als Einrichtungsträger oder im Rahmen der Mandate in den Überwachungsorganen auftreten können. Anwendungsbereich des Rahmenvertrages ist die umfassende rechtliche Beratung und anwaltliche Vertretung des Landes in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Beteiligungsverwaltung. Von diesem Rahmenvertrag sollen also vor allem gesellschaftsrechtliche Fragen umfasst sein, aber auch Fragen zu Rechtsgebieten, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Gesellschafter- bzw. Aktionärsstellung, der Funktion als Einrichtungsträger oder im Rahmen der Mandate in den Überwachungsorganen auftreten können. Das können z.B. rechtliche Fragestellungen rund um die Begründung und Beendigung von Vertragsverhältnissen mit Mitgliedern der Geschäftsführung und Vorstandsmitgliedern sein oder zum (kollektiv) Arbeits- und Sozialversicherungsrecht beispielsweise bei Betriebsübergängen nach § 613 a BGB oder Umstrukturierungen. Darüber hinaus sollte die Kanzlei aber auch in der Lage sein, rechtliche Ersteinschätzungen insbesondere zu vertragsrechtlichen, insolvenzrechtlichen sowie zu europa- und kartellrechtlichen Fragestellungen abgeben zu können. Der Rahmenvertrag umfasst auch die Beratung und Vertretung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren, soweit die Kanzlei im Einzelfall beauftragt wird und das Mandat übernimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, im Einzelfall andere Kanzleien oder wissenschaftliche Einrichtungen zu beauftragen. Der Auftraggeber geht von einem Schätzwert von 500.000 Euro netto und einem Höchstwert von 740.000 Euro netto, aus. Mit der Abgabe eines Angebots akzeptieren die Bieter dabei, dass seitens des Auftraggebers nur ein ungefähres Auftragsvolumen, aber keine Mindestauftragssumme angegeben werden kann. Soweit Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 lit. a und b GWB nicht auszuschreiben sind, werden diese nicht auf den Schätz- und Höchstwert angerechnet. Auftraggeber ist das Land Baden-Württemberg ("Auftraggeber"), vertreten durch das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg. Neben den für die Beteiligungsverwaltung zuständigen Stellen, sollen auch folgende Landesunternehmensbeteiligungen bezugsberechtigt sein: - Die Beteiligungsgesellschaft des Landes Baden-Württemberg mbH, - die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH, Seite 1/4 - die NECKARPRI GmbH, - die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH.