Rahmenvertrag Rechtsberatung Betriebsrat Zukunftsagentur ITK-gestützt Fachanwälte
Rahmenvertrag Rechtsberatung Betriebsrat Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH -Ziel ist die Beauftragung einer Rechtsberatung für den Betriebsrat. Auftragsgegenstand Die Beratung soll in der Regel ITK-gestützt (Telefon, Email, TEAMS,…) und nur im Ausnahmefall vor Ort (max. 10 Termine / Jahr) erfolgen. Erwartet wird, dass die Rechtsberatung durch Fachanwälte (m/w/d) erfolgt. Der zuständige Fachanwalt (m/w/d) muss für den Fall einer Verhinderung über einen ständigen Vertreter (m/w/d) verfügen. Der Vertreter (m/w/d) muss kein Fachanwalt (m/w/d) zu dem Thema sein, sondern kann ein im vergleichbaren Tätigkeitsfeld kundiger Anwalt sein. Im Falle von Rechtstreitigkeiten erfolgt eine separate Beauftragung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Angebotsdarstellung Das Preisblatt ist der Ausschreibung beigefügt. Die Stundensätze inkludieren alle Nebenkosten wie z.B. Sekretariat, Verwaltung, Sachausgaben, etc. und beziehen sich auf die effektiv im Kundenauftrag geleistete Beratungsleistung. Bei der Erstellung und Darstellung des Angebotspreises im Preisblatt ist ein Stundensatz (netto und brutto) je eigesetztem Fachanwalt (m/w/d) bzw. Anwalt (m/w/d) anzugeben. Es können ausschließlich die unmittelbar für den Auftraggeber geleisteten Honorarsätze abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt allein auf Basis des unmittelbar für die Zukunftsagentur erbrachten Beratungs-Zeitaufwandes (max. 6-Minuten-Taktung)“. Im Preis sind alle Kosten inkl. Reisekosten, Pauschalen, Verbrauchsmaterialien etc. eingeschlossen. Zusätzliche Kostenpositionen sind nicht zulässig. Eignungskriterien (Mindestanforderungen) In der Angebotsdarstellung sind anzugeben: • Namentliche Nennung des Arbeitsrechtsfachanwalts (m/w/d) sowie dessen Vertretung im Arbeitsrecht -