Rahmenvertrag Telearbeit NRW VPN-Produkte und OTP-Token für Landesverwaltung
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Rahmenvertrag Telearbeit NRW - Telearbeitsplätze für die Landesverwaltung Nordrhein- Westfalen-Die Landesverwaltung NRW beabsichtigt auf der Basis bereits bestehender Techniken die Nutzung der mobilen Telearbeit auszubauen. Derzeit existiert die Lösung "Telearbeit NRW". Die netztechnische Anbindung er-folgt derzeit unter Nutzung von VPN- Technologie über das Internet. Die VPN-Infrastruktur und der Übergang zum geschützten Landesverwaltungsnetz werden zentral bei IT.NRW betrieben. Von hier aus erfolgt eine Weiterleitung über das Landesverwaltungsnetz in das jeweils vorgesehene Behördennetz, ebenfalls per VPN-Technologie. Die Anbindung von externen Endgeräten über das Internet kann über beliebige Verbindungsarten erfolgen (z.B. DSL, UMTS, WLAN). Dabei kom-men neben stationären PC und Laptops auch Smartphones und Tablets zum Ein-satz. Mit Zuschlagserteilung wird je Los ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der es allen bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen des Landes ermöglicht, die Leis-tungen, die im Folgenden näher beschrieben werden und sich auf die mobile Telearbeit beziehen, über IT. NRW abzurufen LOS 1: - VPN-Produkte (Hard- und Software, auch Appliances, client- und serverseitig) der Firma NCP - Inklusive Managementkomponenten (Software und Lizenzen) der Firma NCP zur effizienten Verwaltung der VPN-Infrastruktur - Inklusive Softwarepflege / Update-Abonnement, Sicherheits-Updates zum Download, Patches für Fehlerkorrekturen, Update auf aktuelle, vom Hersteller freigegebene Softwareversionen - Supportleistungen Telefonischer Support durch den Hersteller NCP (Standard 5*8 und Erhöhung auf 7*24) - Personaldienstleistungen (z.B. Installations-, Integrations- und Unter-stützungsleistungen) durch die Firma NCP, auch bei direkter Kon-taktaufnahme unter Umgehung der Service-Line des Auftragnehmers - Personaldienstleistungen (z.B. Installations-, Integrations- und Unter- stützungsleistungen) durch den Auftragnehmer. Bei Bedarf muss der Auftragnehmer in der Lage sein, sicherheitsüberprüftes Personal ("einfache Sicherheitsüberprüfung" entsprechend Sicherheitsüberwa-chungsgesetz NRW, Sicherheitsüberprüfungsgesetz Bund oder ande-rer Bundesländer) bereitzustellen. - Supportleistungen Da der Support für sicherheitskritische Geräte und Software abgeschlossen wird, muss die Support-Hotline in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers in Deutschland positioniert sein (kein ausgelagertes Callcenter). Anrufe, elektronische Tickets oder E-Mails müssen in deutscher Sprache entgegengenommen und be- antwortet werden. Sollten die Anforderungen von Kunden an IT.NRW dies bedingen, muss es optional möglich sein, nach angemessener Vorlaufzeit von drei Monaten die Zeiten für die Annahme von und Reaktion auf Meldungen auf sieben Tage pro Woche 00:00 bis 24:00 Uhr bei identischen Reaktionszeiten auszudehnen. Diese Umstellung muss für ein dabei zu definierendes Paket von Komponenten möglich sein, während an-dere Komponenten im Standardsupport verbleiben. Es muss mit angemessener Vorlaufzeit möglich sein, einzelne Komponenten wieder in die oben definierte Stan-dard-Wartung zurückzunehmen. Personaldienstleistungen Bei kritischen Störungen, in denen die VPN-Infrastruktur so weit ausfällt, dass sie keine Kommunikationsbeziehungen mehr zulässt, muss eine Vor-Ort Unterstützung durch einen deutschsprachigen und qualifizierten Techniker innerhalb von 4 Stun-den nach Kontaktaufnahme in den Standorten Düsseldorf oder Hagen erfolgen können. Bei besonderen Ereignissen (z.B. Messen) muss es möglich sein, auch an Wo-chenenden oder an Feiertagen einen Support, telefonisch oder Vor-Ort, nach vor-heriger Ankündigung mit mindestens vier Wochen Vorlauf zu organisieren. In LOS 2: - Appliances als Verwaltungsinstanzen für OTP-Token zur Authentifi-zierung der Token, zur Benutzerverwaltung inklusive aller dazu not-wendigen Lizenzen, Hardwarewartung und Softwarepflege - OTP-Token für mobil eingesetzte Geräte - Supportdienstleistungen (z.B. Installations-, Integrations- und Unter-stützungsleistungen) durch die Herstellerfirma, auch bei direkter Kon-taktaufnahme unter Umgehung der Service-Line des Auftragnehmers - Supportdienstleistungen (z.B. Installations-, Integrations- und Unter-stützungsleistungen) durch den Auftragnehmer. Bei Bedarf muss der Auftragnehmer in der Lage sein, sicherheitsüberprüftes Personal ("einfache Sicherheitsüberprüfung" entsprechend Sicherheitsüberwa-chungsgesetz NRW, Sicherheitsüberprüfungsgesetz Bund oder ande-rer Bundesländer) bereitzustellen. Da auch im Fall von Los 2 der Support für sicherheitskritische Geräte und Software abgeschlossen wird, muss die Support-Hotline in den Geschäftsräumen des Auf-tragnehmers in Deutschland positioniert sein (kein ausgelagertes Callcenter). Anru-fe, elektronische Tickets oder E-Mails müssen in deutscher Sprache entgegenge-nommen und beantwortet werden. Bei kritischen Störungen, in denen die Infrastruktur für die OTP-Token so weit aus-fällt, dass sie keine Kommunikationsbeziehungen mehr zulässt, muss eine Vor-Ort Unterstützung durch einen deutschsprachigen und qualifizierten Techniker inner-halb von 4 Stunden nach Kontaktaufnahme in den Standorten Düsseldorf oder Hagen erfolgen können.
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