Rahmenvertrag Veranstaltungsdienstleistungen Landtag Brandenburg Potsdam
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Rahmenvertrag Veranstaltungsdienstleistungen-Die Landtagsverwaltung Brandenburg beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Beauftragung einer qualifizierten Agentur/ eines Veranstaltungsdienstleisters für die umfassende Beratung, Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von (Groß-) Veranstaltungen, parlamentarischer Veranstaltungsformate sowie produktionstechnischer Sonderformate abzuschließen. Dabei nimmt die Übernahme der Veranstaltungsleitung nach § 38 Absatz 5 BbgVStättV einen besonderen Stellenwert ein. Alle notwendigen Maßnahmen durch den Rahmenvertragspartner finden in enger Abstimmung mit dem Landtag Brandenburg statt. Alle zu erstellenden Materialien unterliegen einer Schlusskorrektur durch den Landtag Brandenburg. Es gelten nachfolgende Rahmenbedingungen: - Abstimmungsgespräche finden je nach Bedarf und grundsätzlich am Sitz des Landtages in Potsdam statt. - Reisekosten des Vertragspartners und seiner Mitarbeiter (inkl. aller laut Leistungsbeschreibung vorgesehenen Reisen für Vorbesprechungen in Potsdam und zum Veranstaltungsort) sind in der Preisgestaltung inkludiert. - Termintreue: Der AN muss in der Lage sein, auch kurzfristig, für einen reibungslosen und termingerechten Ablauf seiner Leistungen in der Vorbereitungszeit und während der Veranstaltung zu sorgen. - Sowohl der Landtag Brandenburg als auch der Rahmenvertragspartner benennen eine kompetente und entscheidungsbefugte Ansprechperson sowie eine Vertretung. Der Rahmenvertragspartner ist verpflichtet, die Organisation und die Durchführung durch zuverlässige, geeignete und geschulte Mitarbeitende in ausreichender Anzahl ausführen zu lassen. Diese Leistungen erfolgen auf Basis konkreter Einzelabrufe der Landtagsverwaltung, jeweils mit einem Mindestvorlauf von sechs Wochen bei kleineren Veranstaltungen (wie z. B. "Kunst zur Zeit") und 16 Wochen bei Großveranstaltungen (z. B. Tag der offenen Tür). Einzelbeauftragungen innerhalb des Rahmens müssen durch die Agentur/den Veranstaltungsdienstleister kurzfristig und qualifiziert bedient werden können. Die konkrete Beauftragung erfolgt schriftlich durch den Auftraggeber auf Grundlage eines Einzelangebots.
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