Rahmenvertrag Weiterentwicklung Antragsportal Strukturentwicklung in den Revieren (ASTER)
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Rahmenvertrag Weiterentwicklung Antragsportal Strukturentwicklung in den Revieren (ASTER)-Inhalt des Vorhabens „Rahmenvertrag Weiterentwicklung Antragsportal Strukturentwicklung in den Revieren (ASTER)“ ist es, die Fachanwendung „ASTER“ kontinuierlich weiterzuentwickeln
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FKZ 37K2 54 302 0 - Analyse und Fortentwicklung des CBAM mit Blick auf dessen Wirkung in Drittstaaten-Die Ausschreibung steht unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit. KliFoPlan: „Analyse und Fortentwicklung des CBAM mit Blick auf dessen Wirkung in Drittstaaten“ Der Europäische Emissionshandel für stationäre Energie- und Industrieanlagen, Luft- und Seeverkehr (EU-ETS 1) hat sich seit seiner Einführung 2005 Schritt für Schritt zum zentralen Klimaschutzinstrument in Europa entwickelt, insbesondere weil er kontinuierlich weiterentwickelt wurde. Zuletzt wurde der EU-ETS 1 im Rahmen des Fit-for-55-Pakets reformiert und unter anderem das Cap verschärft, um das EU- Klimaziel 2030 zu erreichen. Außerdem wurde in diesem Rahmen der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) eingeführt. Ziel dieses Mechanismus ist es, sogenannte „Carbon Leakage-Effekte“ zu vermeiden, bei denen Produktion und damit verbundene Emissionen in Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzstandards verlagert werden. Damit soll insbesondere die kostenlose Zuteilung als bisheriges Instrument zum Schutz vor Carbon Leakage im EU-ETS 1 abgelöst werden, da aufgrund der sinkenden Caps keine Emissionsberechtigungen in ausreichendem Umfang mehr vorhanden sein werden. Als national zuständige Stelle für den Vollzug des CBAM und des EU-ETS 1 unterstützt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) das BMUKN als federführendes Ressort innerhalb der Bundesregierung bei der fortlaufenden Evaluierung und Weiterentwicklung des CBAM und des EU-ETS 1. Das Vorhaben soll UBA/DEHSt in diesem Prozess mit wissenschaftlichen Analysen unterstützen und Fragestellungen mit ökonomischem Schwerpunkt bearbeiten. Dies umfasst Fragen zu Umgehungsrisiken im CBAM, insbesondere Resource Shuffling, die Anrechenbarkeit von CO2-Preisen in Drittstaaten, die Wirkung des CBAM in Drittstaaten, sowie Kernfragen der Weiterentwicklung des EU-ETS 1.
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Social Media-Der Auftragnehmer hat die folgenden Dienstleistungen zu erbringen: 1. Die Kernaufgabe des Dienstleisters besteht in der langfristigen Betreuung der bestehenden Social- Media-Kanäle des NVV. Dies umfasst die kontinuierliche Anpassung der Inhalte und Strategien an die sich wandelnden Dynamiken der jeweiligen Plattformen, um eine optimale Reichweite und Interaktion mit den Zielgruppen zu gewährleisten. Der Dienstleister erstellt einen monatlichen Redaktionsplan, der relevante Themen des NVV, regionale Ereignisse (z. B. Veranstaltungen mit KombiTickets wie Skispringen Willingen oder das Kasseler Kulturzelt) und Produktvorstellungen kanalspezifisch aufbereitet. Die Pläne werden in enger Abstimmung mit dem NVV erstellt und können bei Bedarf kurzfristig angepasst werden. Darüber hinaus ist der Dienstleister für die Planung und Durchführung von plattformübergreifenden Aktionen (wie Gewinnspielen etc.) unter Berücksichtigung des Datenschutzes verantwortlich. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Pflege von Kooperationen mit regionalen Anbietern und Content Creatoren. Jährlich ist ein Adventskalender für eine der Plattformen zu konzipieren und umzusetzen, inklusive der erforderlichen Fotoproduktion. Im Bereich Foto- und Videografie ist der Dienstleister für die bedarfsorientierte Erstellung und Bearbeitung von Bildmaterial zuständig. Dies umfasst mindestens einen Videodreh pro Monat vor Ort (A-Content), die Erstellung von mindestens zwei Videoinhalten mit vorhandenem Material (B-Content) sowie mindestens zwei Bewegtbildinhalten mit Animationen (C-Content). 2. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers zählt ferner die strategische Weiterentwicklung der Social-Media-Präsenz des NVV. 3. Des Weiteren hat der Auftragnehmer die Aufgabe des Community-Management inkl. Dialogführung zu erfüllen. Dazu sind die notwendigen Tools zur Bearbeitung der Social-Media- Aktivitäten bereitzustellen und ist die Einhaltung der Community-Guidelines des NVV zu gewährleisten. Eine zeitnahe Reaktion auf Kommentare, Fanbeiträge, Nachrichten und Bewertungen innerhalb von acht Stunden während der Arbeitszeit (werktags 8-17 Uhr) ist sicherzustellen. 4. Die Erfolgsmessung der Social-Media-Aktivitäten erfolgt durch quartalsweise Berichte des Auftragnehmers, die die wichtigsten Kennzahlen (KPIs) der Plattformen enthalten. Der Dienstleister interpretiert die Statistiken und leitet Handlungsempfehlungen ab. Zusätzlich wird ein jährlicher Jahresreport erstellt. 5. Für die feste Vertragslaufzeit von 3 Jahren steht ein Gesamtbudget von 400.000 Euro netto zur Verfügung. Dieses beinhaltet ein jährliches Werbebudget von 18.000 Euro für alle Kanäle.
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