Zugang zu Ausschreibungsunterlagen für "Rahmenvertrag Wirtschaftsprüfleistungen - Jahresabschlüsse 2025-2028-Nach § 9 Landesorganisationsgesetz (LOG) ist der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) ein rechtlich unselbständiger, organisatorisch abgesonderter Teil der Landesverwaltung, der überwiegend öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllt und für den die Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Brandenburg gelten. Gemäß Bilanzierungsrichtlinie für Landesbetriebe des Landes Brandenburg (Anlage 6 zu VV Nr. 1.6 zu § 26 Landeshaushaltsordnung) ist der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes innerhalb von drei Mona-ten nach Ablauf des Bilanzstichtages (31.12. eines jeden Jahres) aufzustellen und dem zuständigen Ministeri-um unverzüglich vorzulegen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von einer oder einem Abschluss-prüfenden zu prüfen. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes hat entsprechend den Vor-schriften für die Prüfung großer Kapitalgesellschaften nach §§ 316 ff. HGB zu erfolgen. Die Prüfung des Jah-resabschlusses hat sich zusätzlich auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) zu erstrecken. Es ist eine umfassende Prüfung der Jahresabschlüsse 2025 bis 2028 jeweils zum Stichtag 31.12. unter Ein-beziehung der Buchführung und der Lageberichte des BLB durchzuführen. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften ist ebenfalls Gegenstand der Prüfung, soweit sich aus diesen Rückwirkungen auf die Jahresabschlüsse oder Lageberichte ergeben. Im Rahmen der Prüfungen ist durch den Abschlussprüfer insbe-sondere auch die ordnungsgemäße systemseitige Abbildung des internen und externen Rechnungswesens sowie die Funktionsfähigkeit und Effektivität des durch den BLB eingerichteten Überwachungssystems zu beurteilen. Weiterhin müssen im Zusammenhang mit den Prüfungen ermittelte Schwachstellen und Fehler nicht nur be-kannt werden, sondern auch Hinweise zu ihrer Beseitigung erteilt und Potenziale möglicher Instrumentarien aufgezeigt werden. Hierzu ist eine gesonderte Berichterstattung in Form eines Management Letter zu erstel-len."

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