Zugang zu Ausschreibungsunterlagen für "Rahmenvertrag zur Anmietung der Medientechnik für das ARD-Wahlset 2026-2030-Der WDR schreibt die Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten aus: - Bayerischer Rundfunk (BR) - ARD Hauptstadtstudio Berlin (rbb) - Hessischer Rundfunk (hr) - Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - Norddeutscher Rundfunk (NDR) - Radio Bremen (rb) - Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) - Saarländischer Rundfunk (SR) - Südwestrundfunk (SWR) - Westdeutscher Rundfunk (WDR) Bezugsberechtigte dieser Rahmenvereinbarung sind die vorgenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ziel ist es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abzuschließen, über die die benannten Bezugsberechtigten berechtigt sind, über Einzelabrufe ihren Bedarf zu decken. Der WDR wird die Bezugsberechtigten über alle vertraglichen Regelungen informieren und das Angebot des Auftragnehmers zur Kenntnis geben. Diese verpflichten sich zur Einhaltung aller vertraglichen Regelungen. Die Vertragsausübung erfolgt durch die Bezugsberechtigten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus Kapitel 7 dieser Vergabeunterlagen. Es kann nur ein vollständiges Angebot abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe für einzelne Teilleistungen ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes."

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