rechtliche Einschätzung für Kapitalanlagen und Risikokontrolle-Der AG benötigt eine rechtliche Einschätzung zu Kapitalanlagen hinsichtlich der SGB IV Kriterien, BAS Vorgabe sowie interne Geldanlagerichtline. Der AN führt halbjährlich eine Risikokontrolle beim AG durch: Prüfung des Anlagemanagements und Prüfung des Risikomanagements.
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rechtliche Einschätzung für Kapitalanlagen und Risikokontrolle-Der AG benötigt eine rechtliche Einschätzung zu Kapitalanlagen hinsichtlich der SGB IV Kriterien, BAS Vorgabe sowie interne Geldanlagerichtline. Der AN führt halbjährlich eine Risikokontrolle beim AG durch: Prüfung des Anlagemanagements und Prüfung des Risikomanagements.