Rechtsberatung Loszusammenfassung Holzmodulbau Erweiterungsbau Pflegeheim Werneck
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Vergaberechtliche Beratung zur Loszusammenfassung nach § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB Der Landkreis Schweinfurt plant für das Kreisalten- und Pflegeheim in Werneck (Spitalstraße 2, 97440 Werneck) einen Erweiterungsbau, um zusätzliche 31 Pflegeplätze anbieten zu können. Im Zuge dieser Baumaßnahme stellt sich für den Landkreis Schweinfurt die Frage, ob das Projekt in Holzmodulbauweise mit hohem Vorfertigungsgrad realisiert werden kann. Diese modulare Bauweise zieht unweigerlich eine Loszusammenfassung nach sich. Aus diesem Grund ist der Landkreis Schweinfurt auf der Suche nach einer Rechtsanwaltskanzlei, die eine Begründung zur Loszusammenfassung i. S. d. § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB für dieses Projekt zur Vorlage bei der Förderstelle und als Basis zur rechtssicheren Projektdurchführung erstellt. Die Maßnahme wird durch das LfP mit dem Programm „PflegeSoNaH“ gefördert. Es liegen technische Gründe sowie ein wirtschaftlicher Grund, die für eine Modulbauweise sprechen, vor.
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