Rechtsgutachten Data Act Auslegung Art. 37 Abs. 10, Art. 18, Art. 32 Wettbewerbsrecht
Rechtsgutachten Data Act Umsetzung-Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung juristischer Expertise in Form der Erstellung von Rechtsgutachten zu den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Themen ("Arbeitspaketen"). Da die Arbeitspakete in sich abgeschlossen sind, ist das Ergebnis jedes Arbeitspakets in einem kurzen Termin (in virtueller Form) vorzustellen (Vorstellung und Diskussion der Arbeitsergebnisse). Zum Leistungsumfang gehört auch die Beantwortung sich in zeitlichem Zusammenhang mit der Gutachtenerstellung stellender (Rück-)Fragen. Arbeitspaket 1 Praktische Auslegung des Art. 37 Abs. 10 Data Act: Bestimmung der (Haupt)-Niederlassung eines Rechtsträgers und damit Bestimmung der Zuständigkeit der nationalen Behörde; Arbeitspaket 2 Auslegung des Begriffs „rechtliche Maßnahmen“ (Art. 18 Abs. 1 und 32 Abs. 1 Data Act), Arbeitspaket 3 Mögliches Spannungsfeld von Data Act und allgemeinem Wettbewerbsrecht in Bezug auf die neuen Datenzugangsvorgaben nach Data Act