Referent Qualitätssicherung Monitoring Evaluation 90% TVÖD 13 Projekt Kulturmittler Wegweiserkurse Bonn
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Referent*in Qualitätssicherung, Monitoring und Evaluation (90% TVÖD 13)-Stellenausschreibung für das Projektvorhaben „Kulturmittler:innen für Wegweiserkurse“ Als Dachverband der 16 Landesverbände der Volkshochschulen und rund 820 Volkshochschulen in Deutschland setzt sich der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) für die allgemeine öffentliche Weiterbildung ein und entwickelt Ansätze zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen. Mit unseren Aktivitäten unterstützen wir die Volkshochschulen in ihrer täglichen Arbeit und den anstehenden Veränderungsprozessen und stehen für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Das Bundesprojekt „Kulturmittler:innen für Wegweiserkurse (WWK)" koordiniert den Rollout der zuvor in vier Modellprojekten erprobten WWK in 13 Länderprojekten. Dazu wird ein Pool an Kulturmittler:innen aufgebaut, die in das Curriculum und den Auftrag der Wegweiserkurse eingewiesen und mit Aufbaumodulen und überregionalen Vernetzungstreffen fachlich begleitet werden. Das Bundesprojekt organisiert und koordiniert darüber hinaus den Fachaustausch aller beteiligten WWK-Akteure auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Träger. Weiterer Bestandteil des Projektes sind zwei Evaluationsmaßnahmen als qualitative wissenschaftliche Begleituntersuchung. Zur Verstärkung unseres Teams besetzen wir ab sofort befristet bis zum 30.06.2029 an unserem Standort in Bonn eine*n Referent*in Qualitätssicherung, Monitoring und Evaluation (90% TVÖD 13) Ihre Aufgaben Qualitätsentwicklungund-sicherungder Projektmaßnahmen auf allen Ebenen EntwicklungundUmsetzungeines Vergabe sowie inhaltlicheundkonzeptionelleBegleitungder externen E Entwicklung und Umsetzung erforderlicher inhaltlich-fachlicher Anpassungen im Projektverlauf Monitoring der Zielerreichung der Projektmaßnahmen Auswertung und Umsetzung der Ergebnisse ### diese Ankündigung hat rein informativen Charakter und begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Beschaffungsverfahren###