REFOPlan 2025: „Fachliche Unterstützung bei der Umsetzung EU - Kommunalabwasserrichtlinie (KARL)“ Artikel 8 (1) der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 (KARL) erfordert den zeitlich gestaffelten Ausbau von allen Kläranlagen (KA) ab einer Größe von 150 000 Einwohnerwerten (EW) mit einer 4. Reinigungsstufe. Zusätzlich fordert Artikel 8 (2, 4) KARL den zeitlich gestaffelten Ausbau aller KA von Siedlungsgebieten ab 10 000 EW in sog. Risikogebieten. Der Ausbau der KA gemäß Artikel 8 (2, 4) KARL erfolgt anhand der in Deutschland bis zum 31. Dezember 2030 zu erstellenden Liste von Risikogebieten, in denen KA mit einer 4. Reinigungsstufe auszustatten sind. Dabei ist mindestens ein zeitlich gestaffelter Ausbaugrad gem. Artikel 8 (4) KARL zu erreichen. Diese Liste ist 2033 zu überprüfen, danach regelmäßig alle 6 Jahre. Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Evaluierung einer Methode zur Ermittlung von Risikogebieten sowie einer Methode zur Ermittlung und Bestimmung der in den Risikogebieten im zeitlichen Verlauf auszubauenden KA gemäß Artikel 8 KARL. Dabei sind auch die mit diesen Fragen zusammenhängenden maßgeblichen juristischen Auslegungsfragen des Artikels 8 KARL zu betrachten.

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