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Sach- und fachgerechten Bekämpfung von Schädlingen und Lästlingen in und um städtische Bedarfsstellen. Laufzeit der Rahmenvereinbarung: voraussichtlich 01.11.2025 bis 31.10.2027. Es besteht die Option von zwei Vertragsverlängerungen jeweils um ein Jahr. Bestehend aus den Teilbereichen Akut- Bekämpfung auf Direktabruf durch die Bedarfsstellen (Teil A) und Dauermaßnahmen zur Schädlingsabwehr (Teil B). Beide Teilbereiche der Rahmenvereinbarung müssen vollumfänglich und zeitgleich abgearbeitet werden. Es fallen, neben den regelmäßig durchzuführenden Servicearbeiten (19 Dauermaßnahmen mit ca. 35 Objekten) geschätzt mehr als 600 neue Akut-Bekämpfungs-Aufträge pro Jahr mit mehreren Teilbekämpfungsaktionen an.
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