Sachverständigengutachten: Gewässerwärmepumpen - Trends, Auswirkungen und naturschutzfachliche Relevanz-Angesichts der Zielsetzungen der Bundesregierung zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist es essenziell, die Energiewende naturverträglich auszugestalten. Dies beinhaltet auch, mögliche Konflikte zwischen beiden Bereichen zu identifizieren und zu minimieren, sowie Lösungsansätze zu entwickeln. Im Fall von Gewässerwärmepumpen handelt es sich um eine Technologie, die zwar nicht gänzlich neuartig, in ihrer Anwendung jedoch noch nicht weit verbreitet ist. Während sich diese bisher überwiegend auf die Verwendung von geothermischer Energie beschränkte, scheint nun der Einsatz an Gewässern, sowohl zur Kühlung, als auch zur Wärmegewinnung, an Popularität zu gewinnen. Diese neu erschlossenen Anwendungsbereiche bringen neue Möglichkeiten, aber gleichzeitig auch neue Herausforderungen, insbesondere für den Naturschutz, mit sich. Um diese Herausforderungen zu adressieren, soll ein Sachverständigengutachten erstellt werden. Ziel des Gutachtens ist das Erkennen von Trends beim Ausbau und eine Ableitung und überschlägige Bewertung der damit verbundenen Auswirkungen auf die Gewässerökologie und -morphologie von Wasserkörpern sowie der umliegenden Ufer- und Randbereiche, unter Berücksichtigung von Gewässergröße und Ab- bzw. Zuflussverhältnissen. Darüber hinaus ist eine Einordnung der aktuellen Rechtslage und der naturschutzfachlichen Relevanz mit der gleichzeitigen Identifikation von allgemeinen Wissenslücken zu der Thematik vorgesehen. Hieraus ist der Handlungsbedarf für das Bundesamt für Naturschutz (BfN) herzuleiten. Im Rahmen des Sachverständigengutachtens sind Literaturrecherchen und Stakeholder-Interviews durchzuführen, sowie UVP-Berichte und -unterlagen zu sichten und aufzuarbeiten, um die oben genannten Fragestellungen zu beantworten. Der Inhalt des Sachverständigengutachtens und der damit verbundene Arbeitsumfang ist in sechs Arbeitspakete aufgeteilt. Abgeschlossen wird das Vorhaben mit einem schriftlichen Endbericht, der eine Zusammenfassung der Ergebnisse, eine Einordnung der naturschutzfachlichen Relevanz, und -sofern vorhanden- eine explizite Nennung des Forschungsbedarfes, sowie konkrete Handlungsempfehlungen für das BfN zu beinhalten hat.

Bundesamt für Naturschutz

Sachverständigengutachten: Gewässerwärmepumpen - Trends, Auswirkungen und naturschutzfachliche Relevanz-Angesichts der Zielsetzungen der Bundesregierung zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist es essenziell, die Energiewende naturverträglich auszugestalten. Dies beinhaltet auch, mögliche Konflikte zwischen beiden Bereichen zu identifizieren und zu minimieren, sowie Lösungsansätze zu entwickeln. Im Fall von Gewässerwärmepumpen handelt es sich um eine Technologie, die zwar nicht gänzlich neuartig, in ihrer Anwendung jedoch noch nicht weit verbreitet ist. Während sich diese bisher überwiegend auf die Verwendung von geothermischer Energie beschränkte, scheint nun der Einsatz an Gewässern, sowohl zur Kühlung, als auch zur Wärmegewinnung, an Popularität zu gewinnen. Diese neu erschlossenen Anwendungsbereiche bringen neue Möglichkeiten, aber gleichzeitig auch neue Herausforderungen, insbesondere für den Naturschutz, mit sich. Um diese Herausforderungen zu adressieren, soll ein Sachverständigengutachten erstellt werden. Ziel des Gutachtens ist das Erkennen von Trends beim Ausbau und eine Ableitung und überschlägige Bewertung der damit verbundenen Auswirkungen auf die Gewässerökologie und -morphologie von Wasserkörpern sowie der umliegenden Ufer- und Randbereiche, unter Berücksichtigung von Gewässergröße und Ab- bzw. Zuflussverhältnissen. Darüber hinaus ist eine Einordnung der aktuellen Rechtslage und der naturschutzfachlichen Relevanz mit der gleichzeitigen Identifikation von allgemeinen Wissenslücken zu der Thematik vorgesehen. Hieraus ist der Handlungsbedarf für das Bundesamt für Naturschutz (BfN) herzuleiten. Im Rahmen des Sachverständigengutachtens sind Literaturrecherchen und Stakeholder-Interviews durchzuführen, sowie UVP-Berichte und -unterlagen zu sichten und aufzuarbeiten, um die oben genannten Fragestellungen zu beantworten. Der Inhalt des Sachverständigengutachtens und der damit verbundene Arbeitsumfang ist in sechs Arbeitspakete aufgeteilt. Abgeschlossen wird das Vorhaben mit einem schriftlichen Endbericht, der eine Zusammenfassung der Ergebnisse, eine Einordnung der naturschutzfachlichen Relevanz, und -sofern vorhanden- eine explizite Nennung des Forschungsbedarfes, sowie konkrete Handlungsempfehlungen für das BfN zu beinhalten hat.

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