Sachverständigenprüfung technische Anlagen TAnlVO LSA 19 Liegenschaften MLU Halle-Wittenberg
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Sachverständigenprüfung an technischen Anlagen und Einrichtungen nach TAnlVO LSA / Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist im Zeitraum ab Quartal III / 2026 bis einschließlich Ende Quartal IV / 2026 (ggf. in Verlängerung bis Ende Quartal I / 2027) verpflichtet technische Anlagen auf die Einhaltung und Funktionsweise durch Prüfsachverständige überprüfen zu lassen. Die Prüfung ist durch Prüfberichte zu dokumentieren. Grundlage der Prüfung ist die Verordung über technische Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt (TAnlVO LSA) vom 29.05.2006 in der aktuell gültigen Fassung. Insgesamt sind Überprüfungen in 19 Liegenschaften notwendig. Dabei handelt es sich um folgende Anlagentypen: 47 x RLT-Anlagen und Ventilatoren 380 x Brandschutzklappen 22 x natürliche Rauchabzüge 6 x Sicherheitsbeleuchtungsanlagen 15 x Brandmeldeanlagen
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