Sachverständigenprüfungen Lüftungsanlagen Rauchabzugsanlagen nach PrüfVO NRW
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Sachverständigenprüfungen nach PrüfVO NRW: Lüftungsanlagen einschl. Druckbelüftungsanlagen, Natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen - Der Auftragnehmer führt die gemäß PrüfVO NRW notwendigen Sachverständigenprüfungen an im Leistungsverzeichnis genannten Anlagen im erforderlichen Umfang durch. Die Leistungserbringung beinhaltet die folgenden Gewerke: - Lüftungsanlagen einschließlich Druckbelüftungsanlagen - natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen Die Prüfungen sind nach dem Anhang zur Prüfverordnung NRW "Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch Prüfsachverständige - Prüfgrundsätzen NRW" durchzuführen.