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Schädlingsbekämpfung - Kontinuierliche Schädlingsinspektions- und –bekämpfungsmaßnahmen eines zertifizierten Betriebes nach DIN EN 16636 in allen unter Punkt 8 (Gebäudeliste) genannten Liegenschaften unter Einbeziehung aller tatsächlich oder vorhandenen hygienisch schädlichen Insekten sowie Hausmäuse und Wanderratten. Voraussetzung bei der Nagerbekämpfung ist die Einhaltung der allgemeinen Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraßködern mit Antikoagulanzien durch sachkundige Verwender sowie berufsmäßige Verwender mit Sachkunde (Version 1.3, baua). - Optional: Bekämpfung / Beseitigung von „Lästlingen“ Ratten und Mardern - Wespenbekämpfung - Bekämpfung/Beseitigung von Tierkadavern (Tauben, Hasen, etc.) - Bekämpfung Bettwanzen (thermische Bekämpfung, insektizidfrei) - Desinfektion mit Formaldehyd nach TRGS 522
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