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Besetzung des Empfangsdienstes im Verwaltungsgebäude der IKK Südwest durch Sicherheitspersonal - Betreuung und Koordination im Eingangsbereich - Erster Ansprechpartner für Besucher/Fremdfirmen (Kontrolle der Eintrittserlaubnis anhand einer Namensliste (z.B. bei Sitzungen) - Entsprechende Kommunikation im Haus: - Bedienung des Telefons / Anmeldung der Besucher in der entsprechenden Abteilung - Ggf. Begleitung der Besucher zu den entsprechenden Stellen im Haus - Schließdienst - Schließen der Haupteingangstür (18.00 Uhr) - Scharfschalten der Alarmanlage (20.00 Uhr) - Sicherheitstechnische Überwachung im Haus - Stichprobenartige Überprüfung ob alle Fenster geschlossen - Überprüfung ob Eingangstüren geschlossen - Überwachung der Außenanlagen - Übernahme kleiner Tätigkeiten im Haus - Auslieferung Büromaterial - Transport von (kleineren) Büromöbeln - Annahme von Warensendungen Qualifikation des eingesetzten Personals - Kundenorientierte, angemessene Dienstkleidung - Höfliche und freundliche Umgangsformen, sowie sicheres Auftreten - Gepflegtes äußeres Erscheinungsbild - Verständigung in deutscher Sprache (Deutsch in Wort und Schrift) - Unterrichtung nach §34 a der GewO (Sachkundeprüfung erforderlich) - Die Mitarbeiter müssen alle Vorschriften und Gesetzen über den Einsatz von Sicherheits- und Bewachungspersonal genügen, insbesondere der Gewerbeordnung und der Verordnung über das Bewachungsgewerbe - Diskretion - Vertrauenswürdigkeit - Einhaltung der Datenschutzrichtlinien
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