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Sicherheitstechnische Regelbetreuung & brandschutztechnische Betreuung der Bediensteten des Kreises Heinsberg-Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Fachkraft für Arbeitssicherheit soll den Landrat beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes unterstützen. Im Zuge dessen werden ihr die in § 6 ASiG i. V. m. der DGUV Vorschrift 2 genannten Aufgaben übertragen. Brandschutzbeauftragte/r Für die brandschutztechnische Betreuung ist der Auftragnehmer als Brandschutzbeauftragter zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrie Er berät und unterstützt bei Bedarf zum vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz sowie im betrieblichen Notfallmanagement. Ferner liegt seine Hauptaufgabe in der Aus- und Fortbildung der Bediensteten im Brandschutz. Die im Preisblatt angegebenen 250 Einsatzstunden für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und 50 Stunden für die/den Brandschutzbeauftragte/n sind kein zugesichertes Auftragsvolumen, sondern eine aus der Erfahrung der letzten Jahre ermittelte Kalkulationsgröße, die den voraussichtlichen Umfang des Auftrages widerspiegelt. Die Einsatzzeit richtet sich nach dem vom Auftraggeber abgefragten Bedarf.
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