Deutsche Sporthochschule Köln·Köln·04. August 2026

Softwareüberlassung Angriffserkennung inkl. Lizenzen und Pflege 24 Monate optional verlängerbar

Angebotsfrist:03. September 2026
Security

Zeitlich befristete Überlassung einer Softwarelösung zur Angriffserkennung-Der Umfang der Leistung umfasst insbesondere die im Folgenden aufgelisteten Teilleistungen und Aufgaben: a) Überlassung der Software und der dazugehörigen Lizenzen, b) Pflegeleistungen. Eine detaillierte Beschreibung dieser Leistungen und den damit verbunden Anforderungen ist in der Anlage Leistungsverzeichnis enthalten. 3.2.2 Zeitraum der Leistung Die DSHS strebt eine unterbrechungsfreie Fortführung dieser Sicherheitsmaßnahme und der damit verbundenen Pflege­ und Serviceleistungen an. Der Vertrag soll daher bereits am 01. September 2026 starten. Die Mindestvertragsdauer beträgt 24 Monate. Es besteht die Option, die Laufzeit maximal zweimal um je 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt auf Anforderung der Auftraggeberin, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten vor dem Ende der initialen Mindestvertragslaufzeit bzw. des dritten Vertragsjahres. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

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