Stadt Einbeck - Bau und Betrieb einer betriebsnahen Kindertagesstätte-Die Stadt Einbeck will durch einen in diesem Vergabeverfahren auszuwählenden Träger eine betriebsnahe Kita errichten und betreiben lassen. Die Kindertagesstätte soll zwei Krippengruppen in gesetzlich zulässiger Maximalgröße gem. Niedersächsischem Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKitaG) umfassen, die beide optional auch als Integrationsgruppen betrieben werden können. Im Rahmen der Errichtung der Kita müssen daher die besonderen baulichen Anforderungen für Integrationsgruppen zwingend berücksichtigt werden. Zwei Drittel der Plätze der Kindertagesstätte sollen einem oder mehreren Unternehmen, das/ die mit dem Träger der Kindertagesstätte kooperiert/ kooperieren, zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Zusage des Unternehmens/ der Unternehmen (Belegplatzgarantie) ist mit dem Erstangebot vorzulegen. Ein Drittel der Plätze soll zur allgemeinen Kinderbetreuung zur Verfügung stehen. Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Stadt Einbeck über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten sowie deren Benutzung in der aktuell gültigen Fassung. Die Errichtung der Kindertagesstätte muss durch den Auftragnehmer auf einem vorhandenen städtischen Grundstück im Kernstadtgebiet Einbeck erfolgen. Alternativ kann eine Beteiligung am Vergabeverfahren auch unter Nutzung eines anderen, gleichwertigen und den gesetzlichen Anforderungen für den Betrieb der Kindertagesstätte entsprechenden Grundstücks im Kernstadtgebiet Einbeck erfolgen. Es muss mit dem Erstangebot ein notarielles Verkaufsangebot des aktuellen Grundstückseigentümers vorgelegt werden, sofern das Grundstück nicht der Stadt, einer von der Stadt verwalteten Stiftung, dem künftigen Träger oder dem kooperierenden Unternehmen gehört. Eine Einigung über den Grundstückskauf und insbesondere den Kaufpreis ist im Voraus in Schriftform herzustellen. Der künftige Träger wird den Bau der Kindertagesstätte in eigener Verantwortung durchführen und finanzieren. Die anteiligen Baukosten kann der Träger, der die Kindertagesstätte für eine Grundlaufzeit von 15 Jahren in eigener Verantwortung betreiben würde, in einer vertraglich zu vereinbarenden Weise jährlich über eine kalkulatorische Miete, durch Abrechnung der Abschreibung oder ggf. ganz oder teilweise durch eine einmalige Zuwendung der Stadt refinanzieren (siehe nachfolgend B.II). Hierzu ist von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern mit dem Erstangebot ein Finanzierungskonzept vorzulegen
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Stadt Einbeck - Bau und Betrieb einer betriebsnahen Kindertagesstätte-Die Stadt Einbeck will durch einen in diesem Vergabeverfahren auszuwählenden Träger eine betriebsnahe Kita errichten und betreiben lassen. Die Kindertagesstätte soll zwei Krippengruppen in gesetzlich zulässiger Maximalgröße gem. Niedersächsischem Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKitaG) umfassen, die beide optional auch als Integrationsgruppen betrieben werden können. Im Rahmen der Errichtung der Kita müssen daher die besonderen baulichen Anforderungen für Integrationsgruppen zwingend berücksichtigt werden. Zwei Drittel der Plätze der Kindertagesstätte sollen einem oder mehreren Unternehmen, das/ die mit dem Träger der Kindertagesstätte kooperiert/ kooperieren, zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Zusage des Unternehmens/ der Unternehmen (Belegplatzgarantie) ist mit dem Erstangebot vorzulegen. Ein Drittel der Plätze soll zur allgemeinen Kinderbetreuung zur Verfügung stehen. Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Stadt Einbeck über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten sowie deren Benutzung in der aktuell gültigen Fassung. Die Errichtung der Kindertagesstätte muss durch den Auftragnehmer auf einem vorhandenen städtischen Grundstück im Kernstadtgebiet Einbeck erfolgen. Alternativ kann eine Beteiligung am Vergabeverfahren auch unter Nutzung eines anderen, gleichwertigen und den gesetzlichen Anforderungen für den Betrieb der Kindertagesstätte entsprechenden Grundstücks im Kernstadtgebiet Einbeck erfolgen. Es muss mit dem Erstangebot ein notarielles Verkaufsangebot des aktuellen Grundstückseigentümers vorgelegt werden, sofern das Grundstück nicht der Stadt, einer von der Stadt verwalteten Stiftung, dem künftigen Träger oder dem kooperierenden Unternehmen gehört. Eine Einigung über den Grundstückskauf und insbesondere den Kaufpreis ist im Voraus in Schriftform herzustellen. Der künftige Träger wird den Bau der Kindertagesstätte in eigener Verantwortung durchführen und finanzieren. Die anteiligen Baukosten kann der Träger, der die Kindertagesstätte für eine Grundlaufzeit von 15 Jahren in eigener Verantwortung betreiben würde, in einer vertraglich zu vereinbarenden Weise jährlich über eine kalkulatorische Miete, durch Abrechnung der Abschreibung oder ggf. ganz oder teilweise durch eine einmalige Zuwendung der Stadt refinanzieren (siehe nachfolgend B.II). Hierzu ist von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern mit dem Erstangebot ein Finanzierungskonzept vorzulegen
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