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Stadt Viersen: Beschaffung externe juristischer Vergabeprüfung (Los 3) -Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die rechtliche und wirtschaftliche Prüfung der o. g. Vergabe einer eTU-Modell- Leistung gemäß § 104 Abs. 1 Nr. 5 der GO NRW unter besonderer Berücksichtigung des § 97 Abs.4 Satz 3 GWB (eTU-Modell- Vergabeprüfung). Die eTU-Modell-Vergabeprüfung endet mit der Übergabe eines vom Bieter erstellten Rechtsgutachtens, welches die notwendigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen enthält und eine eindeutige Aussage zur Zulässigkeit/Unzulässigkeit trifft ("Der vorgelegten Vergabe wird zugestimmt/nicht zugestimmt"). Die vom Bieter vorzunehmende eTU-Modell-Vergabeprüfung erfolgt in mehreren Schritten vor Veröffentlichung der EU- Bekanntmachung und während der laufenden Vergabe. Denn Ziel soll es sein, dass nicht nachträglich Verfahrensschritte beanstandet werden. Vielmehr wird erwartet, dass der Auftragnehmer den Prozess konstruktiv begleitet und proaktiv Hinweise gibt, um im Verfahren auf diese Hinweise und Empfehlungen reagieren zu können. Aus Sicht der Stadt Viersen ist nur so sichergestellt, dass der Auftragnehmer vor Zuschlagserteilung eine eindeutige Erklärung zur Zulässigkeit abgeben darf. I

Stadt Viersen

Stadt Viersen: Beschaffung externe juristischer Vergabeprüfung (Los 3) -Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die rechtliche und wirtschaftliche Prüfung der o. g. Vergabe einer eTU-Modell- Leistung gemäß § 104 Abs. 1 Nr. 5 der GO NRW unter besonderer Berücksichtigung des § 97 Abs.4 Satz 3 GWB (eTU-Modell- Vergabeprüfung). Die eTU-Modell-Vergabeprüfung endet mit der Übergabe eines vom Bieter erstellten Rechtsgutachtens, welches die notwendigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen enthält und eine eindeutige Aussage zur Zulässigkeit/Unzulässigkeit trifft ("Der vorgelegten Vergabe wird zugestimmt/nicht zugestimmt"). Die vom Bieter vorzunehmende eTU-Modell-Vergabeprüfung erfolgt in mehreren Schritten vor Veröffentlichung der EU- Bekanntmachung und während der laufenden Vergabe. Denn Ziel soll es sein, dass nicht nachträglich Verfahrensschritte beanstandet werden. Vielmehr wird erwartet, dass der Auftragnehmer den Prozess konstruktiv begleitet und proaktiv Hinweise gibt, um im Verfahren auf diese Hinweise und Empfehlungen reagieren zu können. Aus Sicht der Stadt Viersen ist nur so sichergestellt, dass der Auftragnehmer vor Zuschlagserteilung eine eindeutige Erklärung zur Zulässigkeit abgeben darf. I

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01jv7df3yfgmk503ag0jh35r7m

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