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Submission Betreuung geflüchteter Personen in kantonalen Unterkünften sowie deren Betrieb-Der Kanton Schwyz ist verantwortlich für die Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, die ihm vom Bund zugewiesen werden. Dem Kanton Schwyz zugewiesene Personen werden zunächst und i.d.R. während mindestens 6 Monaten in einem der kantonalen Durchgangszentren (DGZ) untergebracht. In dieser Zeit werden ihnen Grundkenntnisse über das Leben in der Schweiz sowie Deutschkenntnisse vermittelt. Zudem ist der Kanton für die Ausrichtung von Sozialhilfe zuständig. Unbegleitete Minderjährige des Aslybereichs (MNA), d.h. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die sich ausserhalb ihres Herkunftslandes befinden und nicht von einer erwachsenen Person betreut werden, der die Obhut des Kindes durch Gesetz oder Gewohnheit obliegt, werden vom Kanton in der Regel in gesonderten Strukturen untergebracht, in denen sie betreut werden. Personen, deren Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt wurde, werden bei Bedarf in kantonalen Nothilfeunterkünften (NHU) untergebracht. Um die entsprechenden Leistungen im Asylbereich zu erbringen, arbeitet der Kanton mit externen Dienstleistern zusammen. Diese Leistungen werden in einem offenen Beschaffungsverfahren mit zwei Losen ausgeschrieben. In Los 1 handelt es sich um die Betreuung von Erwachsenen und Familien in Durchgangszentren sowie von Frauen und Familien in Nothilfeunterkünften. In Los 2 um die Betreuung von MNA in Zentren und Wohngruppen. Pro Los wird ein Zuschlag erteilt. Es ist möglich, sich für beide Lose zu bewerben und in beiden Losen den Zuschlag zu erhalten.

Amt für Migration Kanton Schwyz

Submission Betreuung geflüchteter Personen in kantonalen Unterkünften sowie deren Betrieb-Der Kanton Schwyz ist verantwortlich für die Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, die ihm vom Bund zugewiesen werden. Dem Kanton Schwyz zugewiesene Personen werden zunächst und i.d.R. während mindestens 6 Monaten in einem der kantonalen Durchgangszentren (DGZ) untergebracht. In dieser Zeit werden ihnen Grundkenntnisse über das Leben in der Schweiz sowie Deutschkenntnisse vermittelt. Zudem ist der Kanton für die Ausrichtung von Sozialhilfe zuständig. Unbegleitete Minderjährige des Aslybereichs (MNA), d.h. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die sich ausserhalb ihres Herkunftslandes befinden und nicht von einer erwachsenen Person betreut werden, der die Obhut des Kindes durch Gesetz oder Gewohnheit obliegt, werden vom Kanton in der Regel in gesonderten Strukturen untergebracht, in denen sie betreut werden. Personen, deren Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt wurde, werden bei Bedarf in kantonalen Nothilfeunterkünften (NHU) untergebracht. Um die entsprechenden Leistungen im Asylbereich zu erbringen, arbeitet der Kanton mit externen Dienstleistern zusammen. Diese Leistungen werden in einem offenen Beschaffungsverfahren mit zwei Losen ausgeschrieben. In Los 1 handelt es sich um die Betreuung von Erwachsenen und Familien in Durchgangszentren sowie von Frauen und Familien in Nothilfeunterkünften. In Los 2 um die Betreuung von MNA in Zentren und Wohngruppen. Pro Los wird ein Zuschlag erteilt. Es ist möglich, sich für beide Lose zu bewerben und in beiden Losen den Zuschlag zu erhalten.

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01jpshrktm47whjaz585hjnftm