Suchmaschinenmarketing Stellenanzeigen Rahmenvertrag bis 600.000 EUR netto 3 Jahre
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Beschaffung eines Rahmenvertrags zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen-Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrags zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen. Die Leistungserbringung des Auftragnehmers umfasst die Erarbeitung eines strategischen Gesamtkonzepts für den Einsatz von Suchmaschinenmarketing (SEM) sowie die Schaltung und ggf. Optimierung von Stellenanzeigen für den Auftraggeber. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt bis zu 450.000 EUR netto für die Grundlaufzeit (12 Monate, siehe unten). Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf von 12 Monaten automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen für die Verlängerungsoptionen wie folgt: In dem ersten optionalen Verlängerungsjahr auf bis zu 500.000 EUR netto für das Jahr (1. Verlängerungsoption, siehe unten), in dem zweiten optionalen Verlängerungsjahr auf bis zu 550.000 EUR netto für das Jahr (2. Verlängerungsoption, siehe unten) sowie in dem dritten optionalen Verlängerungsjahr auf bis zu 600.000 EUR netto für das Jahr (3. Verlängerungsoption, siehe unten). Der Abschluss der Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Leistungsabruf, insbesondere begründet die Rahmenvereinbarung keinen Anspruch gegen den Auftraggeber auf Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge. Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Die Bieter haben mit Angebotsabgabe einen Vertrag einzureichen, auf dessen Basis die Leistungserbringung erfolgen kann und der diesen Anforderungen (insbesondere zum Rahmenvertragszeitraum) entspricht. Der Vertrag muss den marktüblichen Regelungen entsprechen und darf keine zusätzlichen, über die in den Vergabeunterlagen hinausgehenden vertraglichen Regelungen zu weiteren Preisbestandteilen enthalten. Der angebotene Preis muss jedenfalls für die vertragliche Grundlaufzeit fixiert sein. Darüber hin-aus sind die seitens der Vergabestelle zu berücksichtigenden Vertragsanlagen (LTMG-Vertragsbedingungen sowie Vertraulichkeitsvereinbarung) als weitere Vertragsanlagen zu berücksichtigen.