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Telemedizin in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen ab 24.10.2025-Gegenstand der Ausschreibung sind telemedizinische Leistungen sowie psycho-therapeutische Leistungen und medizinisches bzw. therapeutisches Videodolmetschen für die inhaftierten Menschen in allen Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen sowie im Justizvollzugskrankenhaus NRW. Neben dieser Präsenzversorgung soll in allen 36 Justizvollzugsanstalten des Lan-des Nordrhein-Westfalen die Telemedizin für einen ärztlichen Bereitschaftsdienst in den Fachgebieten Allgemeinmedizin und Psychiatrie sowie ärztliche Sprechstunden in den Fachgebieten Allgemeinmedizin, Psychiatrie und Dermatologie fortgeführt werden. Zudem soll die telepsychotherapeutische Beratung und Behandlung angeboten werden. Eine ärztliche bzw. therapeutische Vorstellung soll durch Vermittlung von Anstaltsbediensteten des Krankenpflegedienstes über den Empfang und die Übertragung von Audio-/Video-Signalen erfolgen und umfasst ggf. eine Diagnosestellung, eine Therapieentscheidung, eine Überweisung sowie weitere ärztliche Verordnungen. Über den Abruf der Dienstleistung aus der mit dieser Leistungsbeschreibung als Rahmenvertrag ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (gem. § 103 Abs. 5 S. 1 GWB, § 21 Abs. 3 VgV) entscheiden die Bediensteten der jeweiligen Justizvollzugsanstalten als Abrufberechtigte
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