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Überlassung von Aushilfskräften -Der Einsatz der Aushilfskräfte ist in erster Linie für den Bereich Abfallentsorgung als Mülllader von Müllgefäßen der Größen 120 bis 1100 Litern, sowie für die Sperrmüllabfuhr vorgesehen. Darüber hinaus kann der Einsatz in der Straßenreinigung vor allem im Bereich der Handreinigung erfolgen. Zusätzlich kann die Teilnahme an der Rufbereitschaft im Winterdienst in der Zeit vom 1. November bis 31. März und sich daraus ergebende Einsätze in der Hand- und Maschinenstreuung erforderlich werden. Im besonderen Einzelfall kann eine Tätigkeit als Mechaniker in der stadteigenen Kfz-Werkstatt notwendig sein.
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