Zugang zu Ausschreibungsunterlagen für "Überprüfung Feldes- und Förderabgabe 2020-202Der Freistaat Thüringen erhebt, nach §§ 31, 32 BBergG, auf in Bewilligungsfeldern geförderte bergfreie Bodenschätze die sog. Feldes- und Förderabgabe. Gegenstand der Leistung ist die Überprüfung der gemeldeten Feldes- und Förderabgaben durch geeignete, unabhängige Prüfgemeinschaften, welche die Angaben der gemeldeten Förderabgaben mit den tatsächlichen Verhältnissen abgleichen. Die Prüfung setzt sich aus einer Buchprüfung und einer markscheiderischen Volumenbilanz und Massenberechnung aus den vorhandenen Risswerken zusammen. Das Ergebnis beider Teile ist durch den Auftragnehmer in einem Prüfbericht zusammenzufassen."

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