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Im Dezember 2000 ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie in Kraft sowie den Ort der getreten. Sie soll einen Ordnungsrahmen für den Schutz aller Leistungserbringung Gewässer bieten. Nach Artikel 4, WRRL, sollen alle Oberflächen- wasserkörper geschützt, verbessert und saniert werden, um einen guten Zustand zu erreichen. Die WRRL fordert ein Monitoring zur Überwachung der Gewässer, welches sich in die Überblicks-überwachung, die operative Überwachung und die Überwachung zu Ermittlungszwecken gliedert. Die überblicksweise und die operative Überwachung wird im Jahr 2026 überwiegend in der Flussgebietseinheit (FGE) Elbe durchgeführt werden. Die Untersuchungen werden je FGE im Drei-Jahres Turnus durchgeführt. Für die Überwachung soll in diesem Auftrag das MZB nach der von der LAWA zur Umsetzung der WRRL entwickelten Methode (PERLODES/MGBI/TOM) und nach Bewertungsrahmen (BR) untersucht werden. Überblicksweise und operative Überwachung werden kombiniert. Einige Gewässerabschnitte werden in der Langzeitüberwachung jährlich (WRRL) bzw. im 6-Jahres-Turnus (BR) untersucht. Diese sind nicht nur auf die FGE Eider beschränkt.
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