Umringsvermessung VEF Schnelle Havel 16 km 6 Lose Brandenburg
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Umringsvermessung VEF Schnelle Havel - In den Vergabeunterlagen ist der zu vermessende Grenzverlauf dargestellt. Die gebührenrelevante Gesamtlänge beträgt ca. 16 km. Die Vermessungsleistung wird in 6 Lose unterschiedlicher Länge unterteilt. Die Vermessung zur Festlegung der Verfahrensgrenze umfasst im erforderlichen Umfang die Feststellung bzw. Wiederherstellung bestehender Flurstücksgrenzen, die Bildung neuer Flurstücksgrenzen, die Errichtung fester Grenzzeichen (Abmarkung) und die Aufnahme der Anerkennungserklärungen der Beteiligten. Die Beseitigung von Abmarkungsmängeln im Bereich festgestellter oder als festgestellt geltender Grenzen ist nicht Gegenstand des Antrages. Die Umringsvermessung erfolgt nach den Vorschriften der Kataster- und Vermessungsverwaltung im Land Brandenburg, insbesondere nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz (BbgVermG) in Verbindung mit der Liegenschaftsvermessungsvorschrift (VVLiegVerm). Hieraus ergibt sich eine Grenzbetrachtung und -vermessung von Grenzpunkt zu Grenzpunkt. Die Anwendung von Nr. 5.1.2 der Verwaltungsvorschrift zur Zusammenarbeit in der Bodenordnung (VVBo) ist ausgeschlossen. Im Rahmen der Messungen sind die Flurstücke 11 und 26, der Flur 8 und das Flurstück 82, der Flur 6, der Gemarkung Liebenwalde zu zerlegen (siehe Vergabeunterlagen). Die Vermessung der Grenzen zwischen den Flurstücken 37 und 54 bzw. 54 und 61, der Flur 1, der Gemarkung Wiesen r. U. Malzer Kanals erfolgt gemäß der Tarifstelle 3.2 der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO). Hierbei handelt es sich um Liegenschaftsvermessungen innerhalb von Infrastrukturanlagen. Diese dient im weiteren Verlauf der Verfahrensbearbeitung zur Abgrenzung des Neuvermessungsgebietes. Seite 1/3