Zugang zu Ausschreibungsunterlagen für "Umweltprüfung zum Landesentwicklungsplan-Die Staatsregierung hat am 17.06.2025 die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes beschlossen. Der Plan soll Ende 2028 vorliegen. Bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Das Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (Referat 43 Landes- und Regionalplanung als ausschreibende Stelle) beabsichtigt eine öffentliche Aus-schreibung der fachlichen Begleitung der Umweltprüfung einschließlich der Erarbei-tung des Umweltberichts gemäß § 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 3 ROG sowie - soweit erforderlich - der Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und von Europäischen Vogelschutzgebieten gemäß den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Rahmen der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans (LEP) Sachsen"

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