Vergabe Lückenschlussprogramm-Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 31. März 2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten.
Neumarkt-Sankt Veit
Frist: 17. April 2025
Verwaltungsgemeinschaft Reischach
Frist: 06. Juni 2025
Kellmünz an der Iller
Frist: 06. Juni 2025
Markt Obernzenn
Frist: 13. Juni 2025
hallewestfalen.net GmbH
Frist: 16. Juni 2025
Gemeinde Hopferau
Frist: 06. Juni 2025
Gemeinde Bindlach
Frist: 27. Juni 2025
Markt Marktschorgast
Frist: 27. Juni 2025
Gemeinde Roggenburg
Frist: 27. Juni 2025
Markt Neuhaus
Frist: 23. Mai 2025