Zugang zu Ausschreibungsunterlagen für "Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Euskirchen Beschreibung: Die bereitzustellende Leistung beinhaltet die Versorgung der Nutzungsberechtigten mit Nahrungs- und Genussmitteln im Rahmen eines Frühstücks-, Mittags- und Abendangebots. Der Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken zu bestimmten Zeiten kann von dem Aufsichtführenden ganz oder teilweise untersagt werden. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ein Waren- und Preisverzeichnis ist gut sichtbar auszuhängen sowie auch auf den Tischen als Speisekarte auszulegen. Das Speiseangebot ist aufgrund der infrastrukturellen Gegebenheiten sowohl in der MK als auch in der GK, unter Berücksichtigung der Allgemeinen Regelung A1-840/12- 4001 "Lebensmittelhygiene", convenience-basiert auszurichten. Frühstück Das Frühstücksangebot in der GK muss montags bis donnerstags zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr und freitags von 06:00 Uhr bis 09:30 Uhr, angeboten werden, wobei das Angebot der Gemeinschaftsverpflegung von montags bis freitags auf den Zeitraum von 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr begrenzt werden kann. Das Frühstücksangebot in der MK muss montags bis freitagszwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr angeboten werden. Das Frühstück muss sowohl als "To-Go-Angebot" als auch als Frühstückskarte zur Einnahme vor Ort ausgestaltet werden. Mindestens sind anzubieten: • verschiedene belegte Brötchen • warme Gerichte • vegetarische Gerichte • Ei-Gerichte (bspw. Spiegelei, Rührei, Strammer Max) • Convenience- basierte Ei-Gerichte (bspw. Rührei, kein Spiegelei) • gekochtes Ei • Müsli • Joghurt • vegane Milchprodukte (z. B. Hafer-/Sojamilch) • diverse Obstsorten • Warm- und Kaltgetränke Mittagessen (GK und MK) Das Mittagsangebot muss montags bis donnerstags zwischen 11: 00 Uhr und 13:00 Uhr (Zeitfenster 2 Stunden) angeboten werden. Es müssen zwei unterschiedliche Hauptgerichte, davon ein vegetarisches, angeboten werden. Zusätzlich dürfen auch Imbissgerichte angeboten werden. Abendessen (nur in der GK) Ein Abendangebot muss an vier Tagen im Zeitraum Montag bis Donnerstag zwischen 17:00 Uhr und 21:00 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Die Küche muss dazu bis 20:00 Uhr geöffnet sein. Bei Bedarf sind die Abendöffnungstage durch den AN nach Mitbestimmung durch die Gremien und angemessener Fristsetzung durch den AG zu tauschen. Eine durch den AN initiierte Erweiterung der Abendöffnungstage ist jederzeit nach Absprache mit dem AG ohne Auswirkungen auf die Vergütung möglich.Es muss eine Speisekarte mit zwei unterschiedlichen Vor-, Haupt- und Nachspeisen, ergänzt durch Imbissgerichte, angeboten werden. Diese muss in regelmäßigen Abständen wechseln. Auch hier gilt: vegetarische Varianten sind anzubieten.- Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich."

Erhalten Sie vollständigen Zugriff auf alle Dokumente und Unterlagen dieser Ausschreibung von Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. Mit AuftragSelect verpassen Sie keine wichtigen Ausschreibungen mehr und können sich optimal auf Ihre Angebote vorbereiten.