Vergabe-, Vertrags- und Zuwendungsrechtsberatung 6 Jahre optional 1 Jahr 10.500h
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RV für die Erbringung von vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtlichen Beratungsleistungen-Die Zielsetzung der vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtlichen Beratung durch den Auftragnehmer ("AN") ist: 1. eine konstruktive und effektive Unterstützung des AG bzw. des baubetrieblichen Vertrags- und Nachtragsmanagements des AG bei der Planung und Realisierung der Baumaßnahme durch den AN des Projekts; 2. generell im Rahmen des Projektes entstehende Ansprüche des AG gegen AN oder andere Dritte zu identifizieren, durchzusetzen sowie unberechtigte Ansprüche gegen den AG abzuwehren; 3. im Einzelnen die Aufgaben der vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtlichen Beratung gemäß des unter Ziffer 4.1 ff. aufgeführten Leistungsbildes eigenständig abzuwickeln. Der AN hat die ihm übertragenen Leistungen in einem solchen Umfang und in einer solchen Qualität zu erbringen, wie dies zu einer ordnungsgemäßen vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtlichen Beratung notwendig ist. Der Vertrag tritt mit Erteilung des Zuschlages in Kraft und endet zunächst 6 Jahren (am 31.07.2032). Der Vertrag kann vom Auftraggeber optional 1x um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Vertragsverlängerung zeigt der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende an. Der AN wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verlängerung durch den AG voraussichtlich nur abgerufen werden wird, wenn noch Leistungen des AN im Hinblick auf den Verwendungsnachweis erforderlich werden. Der Vertrag endet somit nach maximal 7 Jahren zum 31.07.2033 oder bei Erreichen des maximalen Vergabevolumens von 10.500 h über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. der Option.