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Verhandlungsbekanntmachung Encasings-Bekanntmachung über die Absicht eines Vertragsabschlusses nach § 127 Abs. 1 SGB V Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) beabsichtigen, Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der TK und HEK mit Encasings PG 88 abzuschließen.
AOK
Frist: 11. August 2025
DAK-Gesundheit
Techniker Krankenkasse
AOK Sachsen-Anhalt
Frist: 31. Juli 2029