Verkehrszählung Remscheid 2026 Erfassung Straßenverkehrslärmkartierung EU-RL 2002/49/EG
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Verkehrszählung Remscheid 2026. Die Ballungsraumkommunen in Nordrhein-Westfalen, zu denen Remscheid gehört, sind nach den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie EU-RL 2002/49/EG und § 47 c BImSchG verpflichtet, Hauptlärmquellen des Umgebungslärms alle fünf Jahre zu erfassen und zu kartieren. Eine Quelle ist der Straßenverkehr. Für die im Jahr 2027 auszuführende Lärmkartierung sind gemäß der genannten EU-Richtlinie aktuelle Daten im vorherigen Kalenderjahr, also 2026, zu erheben. Wesentliche Grundlagendaten sind Verkehrszahlen der Verkehrsbelastung im zu kartierenden Straßennetz. Die zu erhebenden Verkehrsdaten sind sogenannte Streckendaten, für die andere Faktoren und Daten zu erfassen sind als für die Planung von Straßen- und Verkehrsknoten
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