Verpachtung Behördenkantine NRW Mindestlaufzeit 4 Jahre Verhandlungsvergabe
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Verpachtung Behördenkantine - Auf der Grundlage der Kantinenrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen soll ein Pachtvertrag mit einem zuverlässigen, fachkundigen Betreiber geschlossen werden. Er soll in der Lage sein, unter Einhaltung eines angemessenen Preisniveaus ein ansprechendes Angebot an abwechslungsreichen, schmackhaften, regionalen, saisonalen und frischen Speisen sowie Getränken anzubieten. Es handelt sich bei diesem Verfahren um eine Verhandlungsvergabe mit einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb im Sinne eines Sonstigen Verfahrens § 75a GO NRW. Der Pachtvertrag soll mit einer Laufzeit von mind. 4 Jahre geschlossen werden.