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Vertrag über die inhaltliche Erschließung von Gerichtsentscheidungen-Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig (voraussichtlich ab Mitte 2026) für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen zwischen 8.000 und 11.000 Entscheidungen in Losen zu vergeben. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.
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