Wartung Chlorungsanlagen Bäder Stadt Münster 2 Jahre Hallen- und Freibäder
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Rahmenvereinbarung - Wartung Chlorungsanlagen Bäder Stadt Münster (2 Jahre) - In den Hallenbädern werden die Chlorungsanlagen zweimal pro Jahr gewartet: 1. Wartung: - Wartung aller Geräte nach Herstellervorgabe inkl. Tausch aller vorgeschriebenen Komponenten (u. a. Dichtungen, O-Ringe, Anschlussleitungen) gem. LV Chlorungsanlagen - Alle Anlagenteile auf Dichtigkeit prüfen - Chlorgaswarngeräte inkl. Sensoren prüfen - Gasdosiersystem prüfen - Funktionskontrolle der Mess- & Regeltechnik - Funktionskontrolle der ESD-Notabschaltsysteme 2. Wartung: - Wartung aller Geträte nach Herstellervorgabe - Alle Anlagenteile auf Dichtigkeit prüfen - Chlorgaswarngeräte prüfen - Funktionskontrolle der Mess- & Regeltechnik - Kontrolle bzw. Neujustierung der Einstabmeßketten & Sensoren - Gasdosiersystem prüfen - Funktionskontrolle der ESD-Notabschaltsysteme In den Freibädern findet die Wartung/Inbetriebnahme der Chlorungsanlagen und ggf. Treibwasserpumpen einmal jährlich statt und eine Außerbetriebsetzung zu Saisonende. Die Funktionskontrolle der ESD-Notabschaltsysteme erfolgt in den Hallen- und Freibädern einmal jährlich im Rahmen der Wartung.
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