Wartungs- und Softwarevertrag Telefonanlage Feuerwehr und Krisenstab Leverkusen
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Abschluss eines Wartungs- und Softwarevertrags für die Telefonanlage der Verwaltung und Branddirektion der Feuerwehr Leverkusen Der Abschluss eines Wartungs- und Softwarevertrags ist zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr gemäß §3 BHKG erforderlich. Zudem sind die Räume des Krisenstabs der Stadt Leverkusen an diese Telefonanlage angeschlossen. Zur Aufrechterhaltung der Funktion des Krisenstabs gemäß §35 BHKG ist ein solcher Vertrag notwendig und nicht aufschiebbar.
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