Wasserschutzzusatzberatung Grundwasser Trinkwasserverband Stader Land 2026-2031
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Trinkwasserverband Stader Land Wasserschutzzusatzberatung (Grundwasserzusatzberatung)-Die Leistungen umfassen insbesondere die nachstehenden vier Leistungsblöcke gemäß Anlage 1 der Förderrichtlinie GSB: 1. Erhebung, Aktualisierung und Auswertung von Grunddaten – Aufnahme, Fortschreibung und Bewertung agrarischer, hydrologischer und hydrogeologischer Daten, – Ableitung von Beratungsgrundlagen und Auswertungen als Basis für das Schutzkonzept. 2. Umsetzung der Beratung – Durchführung betrieblicher und gruppenbezogener Beratungen in enger Abstimmung mit den Bewirtschaftern, – Planung, Organisation und Dokumentation von Beratungsveranstaltungen, Feldtagen und Kooperationssitzungen. 3. Begleitende Untersuchungen und Versuche – Organisation, Durchführung und Auswertung von Boden- und Gewässeruntersuchungen, – Initiierung und fachliche Betreuung praxisorientierter Versuche zur Nährstoff- und Bewirtschaftungsoptimierung. 4. Erfolgskontrolle – Überprüfung und Bewertung der Zielerreichung der Beratungs- und Schutzmaßnahmen, – Erstellung von Zwischen- und Abschlussberichten, – Mitwirkung bei der Anpassung und Fortschreibung des Schutzkonzeptes. Die zu erbringenden Leistungen sind inhaltlich im Leistungsverzeichnis gemäß Förderrichtlinie GSB konkretisiert. Von den Bietern werden konzeptionelle und innovative Ansätze zur effizienten Umsetzung des Schutzkonzeptes erwartet, da es sich um eine freiberufliche Ingenieurleistung handelt, deren Aufgabenstellung im Vorfeld nicht vollständig und abschließend beschrieben werden kann. Der Vertrag tritt am 01.02.2026 in Kraft und endet zunächst am 31.01.2029. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, sofern keine der Vertragsparteien den Vertrag schriftlich kündigt. Eine Kündigung ist spätestens bis zum 01. Juni des laufenden Vertragsjahres auszusprechen, erstmals zum 01. Juni 2028, mit Wirkung zum 31. Januar 2029. Die automatische Verlängerung kann höchstens zweimal erfolgen, sodass der Vertrag längstens bis zum 31. Januar 2031 fortbestehen kann. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner maßgeblich. Die maximale Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoptionen beträgt 5 Jahre (Grundlaufzeit + 2 Verlängerungsjahre). Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
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