Weiterentwicklung EU-Klimaschutzrahmen nach 2030 Umsetzung 2030-Ziel BMUKN 396.226 EUR
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Weiterentwicklung des EU-Klimaschutzrahmens für die Zeit nach 2030 sowie Umsetzung des EU-Klimarahmens für die Zeit bis 2030. Die Entwicklung des neuen EU- Klimaschutzrahmens sollte vor dem Hintergrund eines tiefgehenden Verständnisses europäischer Klimapolitik, ihrer Auswirkungen auf Deutschland und sowie auf die anderen Mitgliedstaaten erfolgen. Die vorgesehene begrenzte Nutzung internationaler Gutschriften stellt eine regulatorische Neuerung dar, bei der Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden dürfen. Die künftige Rolle nationaler Ziele in den Sektoren Verkehr, Gebäude sowie Landnutzung ist aktuell offen. Technische und natürliche Senken werden neben der Emissionsminderung eine wichtige Rolle spielen. All diese Fragen werden im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen eine Rolle spielen, in denen sich die Bundesregierung möglichst frühzeitig positionieren muss. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) ist in der Bundesregierung federführend für zentrale Teile des EU-Klimarahmens. Sowohl bei der Entwicklung des 2040-Rahmens als auch bei der andauernden Umsetzung des 2030-Ziels bestehen für das BMUKN umfangreiche und zum Teil kurzfristige Untersuchungs-bedarfe. Die wissenschaftlichen Analysen sollen dabei einen Beitrag zum Diskurs über EU-Klimapolitik leisten, den Wissensaustausch im Bereich des Klimaschutzes in der EU stärken und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft in der EU voranbringe - WERT: 396 226,00 EUR