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Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher Geräte sind in regelmäßigen Abständen nach den Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und der VDE 0701-0702 "Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte" sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV aktuelle Fassungen) i. V. m. den technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 und TRBS 1203 durchzuführen. Im Zeitraum August 2025 bis November 2025 sollen ca. 8.000 Geräte an 11 Liegenschaften des Amts geprüft werden.
Bundesagentur für Arbeit
Frist: 04. August 2025
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