Zugang zu Ausschreibungsunterlagen für "Winterdienst im Stadtgebiet Kaarst - Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um das Räumen und Streuen von Gehwegen, Fahrbahnen entlang städtischer Grünflächen ohne Gehweg, Fußgängerüberwegen, Fußgängerzonen, Rathausvorplätze (Marktflächen), Gelände der Feuerwehren sowie Parkplätze. Die Arbeiten umfassen bei Schneefall das manuelle oder maschinelle Räumen von gefallenem Schnee und zusätzlich das Streuen von abstumpfenden Mitteln sowie bei Schnee- und Eisglätte das Streuen von abstumpfenden Mitteln wie z.B. Split 2/4 o. Granulat 2/4. Die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich nicht erlaubt und lediglich in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, Blitzeis) oder an gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen, Brückenauf- und - abgängen usw.) zulässig. Ansonsten obliegt die Entscheidung, ob eine maschinelle oder manuelle Schneeräumung erfolgt, dem Auftragnehmenden. Die Beschaffung und das Vorhalten des Streugutes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren."

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