Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2026-2030-Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts des Universitätsklinikums Aachen AöR für die Geschäftsjahre 2026 - 2030 nach den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB sowie den Vorschriften des § 30 KHGG NRW in Verbindung mit § 8 Abs. 3 und 4 der UKVO. Als Option bitten wir die etwaige Prüfung eines Konzernabschlusses mit zu berücksichtigen, der nach Maßgabe der §§ 290 HGB / 296 HGB gegenwärtig (noch) nicht verpflichtend zu erstellen ist; je nach Entwicklung der Konzernstruktur aber kurzfristig erforderlich ist. Des Weiteren ist der Prüfungsumfang über die originäre Jahresabschlussprüfung hinausgehend um weitere gesetzlich geforderte Testate und Prüfungshandlungen zu erweitern.