Gemeinde Kranichfeld·Kranichfeld·02. Juli 2026
Wohnungsverwaltung kommunaler Immobilien Kranichfeld externer Geschäftsbesorger § 675 BGB
Angebotsfrist:31. Juli 2026
Betriebsführung
Wohnungsverwaltung von Immobilien der Stadt Kranichfeld -Die Stadt Kranichfeld beabsichtigt, die bisher über einen Eigenbetrieb verwalteten Wohn- und Gewerbeimmobilien in den städtischen Haushalt zurückzuführen. Zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und Verwaltung des Immobilienbestandes soll ein externer Geschäftsbesorger gemäß § 675 des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beauftragt werden. Der Geschäftsbesorger übernimmt im Auftrag der Stadt die kaufmännische, organisatorische sowie teilweise technische Betreuung des kommunalen Immobilienbestandes.
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