Zugang zu Ausschreibungsunterlagen für "WU Finanzierungsmaßnahme für Busse mit alternativen Antrieben-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist nach Maßgabe des Bundesministeriums der Finanzen (§7 BHO) zu erarbeiten und muss zudem einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof standhalten. Mittels der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung soll 1. die Erforderlichkeit einer Finanzierungsmaßnahme analysiert werden 2. Ggf. eine Grundlage für die Entscheidung über die optimale Ausgestaltung der Fördermaßnahme(n) geliefert werden 3. Ggf. ein Kriterienkatalog für die begleitende und abschließende Evaluation vorbereitet werden 4. Ggf. eine unabhängige Marktstudie angefertigt werden 5. Ggf. Beantwortung von Folgefragen"

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